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Dr. Lüders & Partner mbB

Bewertungen

Bewertungen zählen zu den häufigsten und schwierigsten Vorgängen der Wirtschaft. Warum es den einen objektiven Wert nicht gibt.

Symbolbild Bewertung

Dieser Beitrag stammt vom 29. Mai 2020. Gesetze, Grenzwerte und Fristen können sich seitdem geändert haben. Für eine aktuelle Einschätzung sprechen Sie uns gern an.

Bewertungen zählen zu den häufigsten, bedeutendsten und zugleich anspruchsvollsten Vorgängen der Wirtschaft. Der Wert einer Sache entspricht, in Geld ausgedrückt, dem Nutzen, den sie jemandem stiftet. Das gilt für materielle wie immaterielle Sachen und entsprechend für Rechte.

Investition oder Eigennutzung

Eine Sache dient entweder der Investition oder der Eigennutzung. Bei einer Investition liegt der Nutzen in künftigen Erträgen, etwa beim Kauf eines Unternehmens oder eines Grundstücks zur Vermietung. Bei Eigennutzung besteht er in der Befriedigung von Bedürfnissen, etwa beim Kauf eines Autos oder eines selbst bewohnten Hauses.

Weil dieser Nutzen in der Zukunft liegt und am Bewertungstag ungewiss ist, müssen Interessenten ihn schätzen und aus Szenarien ableiten. Unterschiedliche Personen treffen unterschiedliche Annahmen und erwarten deshalb unterschiedliche Erträge. Die künftigen Größen werden zudem auf den Stichtag abgezinst, und auch der Abzinsungssatz kann je nach Interessent verschieden hoch sein.

Es gibt keinen objektiven Wert

Der Wert steht also nicht objektiv fest, sondern ist subjektiv und wird im Normalfall variieren. Begriffe wie innerer, wahrer oder objektiver Wert sind deshalb in sich widersprüchlich. Ein Kauf kommt überhaupt nur zustande, wenn die Wertvorstellungen beider Seiten auseinanderliegen und der Käufer einen höheren Nutzen sieht als der Verkäufer. Der Abstand zwischen beiden Vorstellungen ist der Verhandlungsspielraum, der Einigungspunkt ist der Preis. Preis und Wert sind damit verschiedene Beträge.

Anlässe für Bewertungen

  • ein geplanter Erwerb oder Verkauf
  • die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer
  • die Ermittlung des Werts als Sicherheit für eine Kreditvergabe
  • die Ermittlung des Vermögens von Personen

Typische Bewertungsobjekte sind Unternehmen, Wirtschaftsgüter und Grundstücke. Dr. Lüders & Partner mbB und Dr. Lüders & Kollegen GmbH sind seit vielen Jahren in zahlreichen Bewertungsverfahren tätig.

Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können wir nicht übernehmen. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.

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